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persönliches Budget beantragen
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neiben
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Dabei seit: 29.10.2007
Beiträge: 909
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 06.04.2009, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Moni,

auf das persönliche Budget, hat man nur Anrecht, so lange man noch arbeitsfähig ist.

Habe mir alle bekannten Rechtshilfen, für Behinderte, gefragt.

Bist Du in Rente, steht Dir keine Hilfe zur Verfügung zu.

Dann darfst Du die Kosten, alle selbst tragen.

Sind wir, die nicht mehr arbeiten können, 2te Wahl?

Gruß Norbert icon_king.gif

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Meine Interessen sagen eigentlich alles über mich aus, bis auf das ich seit 24 jahre trockener Alkoholiker und seit Geburt Tetraspastiker ( 100% ) bin.
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Marion64
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Dabei seit: 04.10.2008
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 06.04.2009, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Neiben,
wer immer dir diese Aussage gegeben hat. Sie ist so allgemein formuliert falsch. Anspruch auf das persönliche Budget hat jeder, auch Rentner, der irgendwelche Hilfen zum Leben braucht. Auch Menschen, die im Heim leben haben darauf Anspruch.
Es gibt allerdings von Bundesland zu Bundesland ein paar Unterschiede in der Umsetzung.
Viele Grüße Marion

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angeborener Immundefekt, Osteoporose mit vielen Spontanfrakturen, Muskelschwäche und diverse kleinere Baustellen, Rolli-fahrerin
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Rabuma
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Dabei seit: 01.02.2009
Beiträge: 18
Wohnort: Alzenau

BeitragVerfasst am: 06.04.2009, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat Anspruch auf Assistenz?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Assistenz, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nur durch eine Sie unterstützende Person eine gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft, Beruf und Familie erreichen können.

Das Vorliegen einer körperlichen oder seelischen Behinderung macht Assistenz in verschiedenen Lebensbereichen erforderlich, z.B. am Arbeitsplatz, bei der Arbeitssuche, zur Erfüllung der Elternaufgaben oder zur selbstständigen Lebensführung.


Denke mal, dass man um Assistenz am Arbeitsplatz zu bekommen kein Rentner sein darf Very Happy
Aber für die übrigen Bereiche sehr wohl. Morgen kann ich mehr dazu sagen, denn der Behindertenbeauftragte des hiesigen Landkreises berät mich zu diesem Thema. Versucht es doch mal bei "eurem Behindertenbeauftragten".

Grüße
Jürgen
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neiben
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Dabei seit: 29.10.2007
Beiträge: 909
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 07.04.2009, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rabuma,

habe es ja von unserem Behindertenbeauftragten .
Für die Freizeit ist es nicht und wenn man für die Renovierung Hilfe braucht auch nicht.

Sie steht nur für Behinderte, die noch arbeiten können und nicht unbedingt in einer Behindertenwerkstatt arbeiten wollen.

Gruß Norbert

p.s. Habe 100% G und Rf im Ausweis stehen.

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Benjamin
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Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 442
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 07.04.2009, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo neiben,

theoretisch ist es unter anderem auch für die Freizeitgestaltung gedacht, ebenso wie für kulturelles Leben, Stadtbummel, Einkaufen ect.
Renovierungsarbeiten sind in sofern nicht mit Assistenz machbar, da hier der Staat leider sagt, dass so etwas das eigene Problem ist und keine Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht.

Aber die ersten Punkte sind defakto "assistenzfähig".

Du kannst aber mal unter http://forsea.de/ schaun und mal bei denen nachfragen, die können dir vermutlich besser weiterhelfen als ich Wink

Viele Grüße
Benjamin

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Benjamin (22), Muskeldystophie (Gliedergürteltyp) mit schlaffer Tetraparese/Tetraplegie und ein paar Begleiterscheinungen der Muskeldystrophie
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Silva49
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Dabei seit: 03.11.2007
Beiträge: 1375

BeitragVerfasst am: 07.04.2009, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Schon richtig, aber bei der Freizeitgestaltung mit Assistenz sollte es sich auch um eine ständige oder sich wiederholende "Aktivität" handeln.
Sofern man diese Hilfe nicht ständig oder fortdauernd benötigt, wird es wohl schwierig mit der Bewilligung des persönlichen Budget?
Oder ist das hier schon mal jemanden genehmigt wurden, der heute ins Theater will, morgen eine Gartenhilfe braucht und übermorgen jemanden zum Vorlesen?
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Claudia171
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Beiträge: 593
Wohnort: Baesweiler

BeitragVerfasst am: 07.04.2009, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das persönliche Budget kann man unabhängig von der Erwerbsfähigkeit beantragen, theoretisch ist es sogar möglich, dieses für einmalige Leistungen zu beantragen.
Überall da, wo ich vorher Sachleistungen bezogen habe, kann ich mir stattdessen nun auch das Geld in Form dieses Budgets auszahlen lassen. Assistenz, Pflege usw.. Beantragen kann man das pB bei den jeweiligen Leistungserbringern, z. B. Sozialamt, aber auch Pflegekasse etc.. Den Antrag muss man nur bei einem Träger (wenn es denn mehrere geben könnte, dann handelt es sich um ein sog. Trägerübergreifendes persönliches Budget) stellen, von dort aus werden alle weiteren Schritte koordiniert.
Dann gibt es eine Besprechung auf der eine sog. Zielvereinbarung beschlossen wird. Sie formuliert den Hilfebedarf, der mit dem pB gedeckt werden muss. Einen Nachweis über die Verwendung des Geldes muss auf Verlangen erbracht werden, dieser muss nicht zwangsweise beleghaft sein, sondern kann auch durch Nachweis des Erreichen der in der Vereinbarung geschlossenen Ziele erbracht werden.

So, das waren meine Weisheiten zu diesem Thema. Gestern wurde nämlich in unserer Wohnanlage ein Vortrag dazu angeboten, den ich mir dann angetan habe.

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Jeder Schritt, den du getan hast, war ein Schritt auf den Punkt zu, an dem du gerade stehst. Napoleon Bonaparte
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Marion64
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Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 08.04.2009, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,
schön, wie du es in Worten gefasst hast. Genauso läuft es bei mir. Träger ist das Sozialamt, das mit der Pflegekasse alles weitere koordiniert. In der Zielvereinbarung ist festgelegt, für wie viele Stunden ich am Tage Assistenz benötige (für Pflege, Haushalt, Einkauf, Freizeitgestaltung usw.) Ein Gutachter überprüft das dann und bewilligt es.
Als Problem zeigte sich für mich, dass es sehr schwer ist Kräfte für diese Assistenz zu finden. Sie müssen ja doch recht flexibel sein.
Einen schönen Tag
Viele Grüße Marion

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Norbert
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Beiträge: 1425
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BeitragVerfasst am: 08.04.2009, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia

Vielen Dank für Deinen recht informativen Bericht.

Very Happy Norbert

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Sinale
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Beiträge: 1219

BeitragVerfasst am: 12.04.2009, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat aktuell Handlungsempfehlungen hinsichtlich trägerübergreifender Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget, herausgegeben.

Der folgende Link ist auch für Jene interessant, die Leistungen des PB nicht trägerübergreifend, sondern bei einem Leistungsträger beantragen, da auch beschrieben wird, welche Leistungen z. B. bei welchem Leistungsträger beansprucht werden können:

http://www.bar-frankfurt.de/upload/.....samt-PDF-Internet_821.pdf

Gruß
Sinale

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Claudia171
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BeitragVerfasst am: 13.04.2009, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sinale hat folgendes geschrieben:
Hallo,

die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat aktuell Handlungsempfehlungen hinsichtlich trägerübergreifender Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget, herausgegeben.

Der folgende Link ist auch für Jene interessant, die Leistungen des PB nicht trägerübergreifend, sondern bei einem Leistungsträger beantragen, da auch beschrieben wird, welche Leistungen z. B. bei welchem Leistungsträger beansprucht werden können:

http://www.bar-frankfurt.de/upload/.....samt-PDF-Internet_821.pdf

Gruß
Sinale


Interessant, aber warum sind solche Sachen immer so lang? Rolling Eyes

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neiben
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Beiträge: 909
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BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich habe mich noch mal schlau gemacht.
Ich habe kein Anrecht auf das Budget, DA ICH RENTNER BIN.
Kann laufen und sitze nicht Rollstuhl, das währe eine andere Sichtweise.
Bin ganz nach oben gegangen und habe einen großen Briefwechsel gehabt.

Gruß Norbert icon_king.gif

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Claudia171
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Wohnort: Baesweiler

BeitragVerfasst am: 16.04.2009, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

neiben hat folgendes geschrieben:
Moin,

ich habe mich noch mal schlau gemacht.
Ich habe kein Anrecht auf das Budget, DA ICH RENTNER BIN.
Kann laufen und sitze nicht Rollstuhl, das währe eine andere Sichtweise.
Bin ganz nach oben gegangen und habe einen großen Briefwechsel gehabt.

Gruß Norbert icon_king.gif


Norbert, ich wohne in einer Wohnanlange für Senioren, hier sind alle Rentner. Ich bin die jüngste mit 34 Jahren und die nächstältere Bewohnerin ist 78 Jahre alt. Hier bekommen einige das persönliche Budget. Das hat nichts damit zu tun, dass du Rentner bist, sondern dass du vermutlich auch heute keine Leistungen bekommst, die budgetierfähig wären.
Das persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern ledigliche eine andere Form der Leistung. Wenn du zum Beispiel eine Haushaltshilfe hast, die das Sozialamt bezahlt, und das Sozialamt hat bis jetzt jemanden von der Diakoniestation geschickt, um dir zu helfen, dann könntest du jetzt darauf bestehen, dass man dir diese Leistung in Bar ausbezahlt und du deine Haushaltshilfe selber engagierst. Du bekommst das pB nicht um dir Leistungen einzukaufen, die du bisher auch nicht hattest.

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Mandelblume
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Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 16.01.2010, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo bin neu hier, und wollte wissen wo genau man das Persönliche Budget beantragen muss? Welche vorrausetztungen dafür nötig sind es bewilligt zu bekommen würde mich über eine antwort sehr freuen Wink
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Sinale
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Dabei seit: 08.11.2006
Beiträge: 1219

BeitragVerfasst am: 16.01.2010, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mandelblume,

beantragen kannst du es bei allen Sozialbehörden, dein Antrag muß von diesen Behörden ggf. an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Grundlage für die Weiterleitungspflicht ist der folgende §:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__14.html

Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 718,-- €, (doppelter Eckregelsatz) hinzu kommen deine persönlichen Mietkosten. Ausgenommen von dieser Einkommensgrenze ist der Antrag auf das PB bei der Pflegekasse, da Pflegeleistungen, die von der KK bewilligt werden, nicht einkommensgebunden sind.

Hier in diesem Thema, ab Seite 1, wirst du ganz viele Beitrage und Links finden, die deine Fragen zum Thema beantworten werden.

Gruß
Sinale

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(*1968) Diagnose: Tetraspastik
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